Führerscheinuntersuchung § 8 FSG
Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung müssen Sie der Behörde ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorlegen.
Zur Untersuchung bringen Sie bitte mit:
· Gültiger Lichtbildausweis
· Brillenträger: Brillenpass oder Befund vom Facharzt für Augenheilkunde ( nicht älter als 6 Monate), Brille und – falls auch getragen – Kontaktlinsen. Da auch eine Sehprobe ohne Sehhilfen stattfinden muss, bitte bei alleiniger Verwendung von Kontaktlinsen, Linsenlösung und Kontaktlinsenbehälter mitnehmen.
Gültige Lichtbildausweise sind:
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
Für Ausländer ohne Reisepass:
Ausweis für Fremde nach §95 FPG
Bundesasylkarte nach § 52 AsylG ( NICHT: nach §50 o. §51)
Aufenthaltstitel nach §8 NAG
Identitätskarte für Fremde nach § 94a FPG
Kosten:
Erstuntersuchung:
Gruppe 1 (A, B, B+E, F) € 35
Gruppe 2(C, C1, D, C+E, C1+E, D+E, G) € 50
Wiederholungsuntersuchung: € 30
(Wiederholungsuntersuchungen sind regelmäßig für Klassen C und D notwendig. Zur Untersuchung müssen Sie Ihren Führerschein mitnehmen)