Führerscheinuntersuchung § 8 FSG

 

Vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung müssen Sie der Behörde ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen vorlegen.



Zur Untersuchung bringen Sie bitte mit:

·    Gültiger Lichtbildausweis

·    Brillenträger: Brillenpass oder Befund vom Facharzt für Augenheilkunde ( nicht älter als 6 Monate), Brille und – falls auch getragen – Kontaktlinsen. Da auch eine Sehprobe ohne Sehhilfen stattfinden muss, bitte bei alleiniger Verwendung von Kontaktlinsen, Linsenlösung und Kontaktlinsenbehälter mitnehmen. 



     Gültige Lichtbildausweise sind:

Reisepass

Personalausweis

Führerschein



Für Ausländer ohne Reisepass:  

      

Ausweis für Fremde nach §95 FPG

Bundesasylkarte nach § 52 AsylG ( NICHT: nach §50 o. §51)

Aufenthaltstitel nach §8 NAG

Identitätskarte für Fremde nach § 94a FPG

 

Kosten:



Erstuntersuchung: 

Gruppe 1 (A, B, B+E, F)                                                € 35

Gruppe 2(C, C1, D, C+E, C1+E, D+E, G)                     € 50

Wiederholungsuntersuchung:                                        € 30

(Wiederholungsuntersuchungen sind regelmäßig für Klassen C und D notwendig. Zur Untersuchung müssen Sie Ihren Führerschein mitnehmen)